Steuern in Deutschland

Unter Steuern kann man redensartlich das Geld verstehen, was man für eine bestimmte Sache bezahlt, ohne das man etwas dafür wieder bekommt. Je nach Art der Steuer gehen die Gelder dann an den Bund, die Länder oder aber auch an die Gemeinden. Diese verwenden das Geld meist dazu, um es in Arbeiten zur Infrastruktur zu stecken oder andere notwendige Ausgaben damit zu finanzieren. Es gibt Steuern, die nur bestimmte Personengruppen, wie etwa Unternehmen oder Hersteller von Waren, zahlen müssen. Es gibt aber auch Steuern, die jeder private Steuerzahler für bestimmte Sachen zahlen muss. Da die Einnahmen der Steuern unter dem Bund, den Ländern und den Gemeinden aufgeteilt werden, gibt es auch Steuern die jeweils nur vom Bund, von den Ländern oder von der Gemeinde erhoben werden. Damit ein Staat wirtschaftlich in der Lage ist, zu existieren, sind die Steuern und Abgaben die jeder Staat seinen Bewohnern auferlegt, eine der wichtigsten Finanzquellen. In Deutschland gibt es heute eine ganze Menge unterschiedliche Steuern. Damit man diese besser auseinander halten kann, ist jede Steuer einer bestimmten Gruppe zugeordnet.

Die erste Gruppe der Steuern gehört zur Volkswirtschaft. Hier fallen vor allem folgende Steuern darunter:

  • Verkehrssteuern, hier gibt es z. B. die Umsatzsteuer, Grunderwerbssteuer und Versicherungsteuer.
  • Verbrauchssteuern, dazu zählen z. B. Mineralölsteuer, Stromsteuer und Tabaksteuer.
  • Besitzsteuern, diese Steuern werden zudem auch in zwei Arten unterteilt. Es gibt zum einen die Ertragssteuern, wozu die Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer zählt. Zum anderen gibt es hier die Substanzsteuern, zu denen z. B. Grundsteuer und Vermögenssteuer zählen.

In der zweiten Gruppe werden die Steuern nach ihrer Steuerart unterteilt. Hier fallen die folgenden Steuern darunter:

  • Umweltsteuern, wie der Name sagt, alle Steuern, die mit Umwelt zu tun haben, so z. B. Stromsteuer und Mineralölsteuer.
  • Aufwandsteuern, hier fallen z. B. Jagdsteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer darunter.
  • Verbrauchssteuern, für die Dinge die man verbraucht. Dazu zählen Getränkesteuern, Tabaksteuer und Stromsteuer.

Die letzte Gruppe der Steuern geht nach Verwaltungs- und Ertragshoheit. Hier erheben der Bund, die Länder und die Gemeinden die Steuer.

Zum Bund gehören die Branntweinsteuer, Kaffeesteuer, Mineralölsteuer, Schaumweinsteuer und die Tabaksteuer sowie die Zölle.

Das Finanzamt kümmert sich um die Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer.

Die einzelnen Länder sind für die Erbschaftssteuer, Grunderwerbssteuer, Kfz-Steuer und Rennwettsteuer und Lotteriesteuer zuständig.

Und die Gemeinden erheben die Gewerbesteuer und die Grundsteuer.

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