Gepostet am Mai 29, 2010 in
Steuern |
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Diese Steuer kann man nicht als eine eigenständige Steuer bezeichnen, da diese als ein eigener Punkt unter die Rubrik der Einkommensteuer fällt. Auf das Geld, welches man aus einem Kapitalvermögen erworben hat, ist die Abgeltungssteuer fällig. Für den Privatmann fällt diese Steuer auch auf den Gewinn an, den dieser aus dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Aktienpapieren und Investmentfonds gewonnen hat. Bis ins Jahre 2002 gab es bei Kapitalgeschäften noch eine Frist für die Veräußerungen vom einem Jahr. Diese Frist wurde seit Festsetzung der Abgeltungssteuer...