Gepostet am Jun 8, 2010 in
Steuern |
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Bevor die heutige Erbschaftsteuer eingeführt wurde, mussten die Menschen im alten Preußen in den vergangenen Jahrhunderten bereits für ihr Erbe zahlen. Damals hießen diese Zahlungen aber noch Totenpfand, Totenzins, Totenzoll und Erbzehnt. Erst um 1873 wurde das erste Gesetz zur Erbschaftssteuer für alle deutschen Länder eingeführt. Das heutige Erbschaftssteuergesetz gibt es seit 1906.
Eine Erbschaftssteuer fällt dann an, wenn der Steuerzahler auf Grund eines Testaments etwas von einem anderen geerbt hat. Hier fallen aber auch Pflichtteile, Geschenke und Verträge...