Die richtige Wahl der Lohnsteuerklassen

Das deutsche Steuersystem kennt insgesamt sechs Steuerklassen. Die Höhe des Steuerabzugs ist je nach Steuerklasse sehr unterschiedlich, weshalb sich eine Überprüfung der eigenen Lohnsteuerklasse durchaus lohnen kann. Allerdings sind mitunter Voraussetzungen für einen Wechsel der Steuerklassen notwendig.

Die Steuerklasse 1 beispielsweise erhalten Sie, wenn Sie als Single, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder verwitwet bzw. geschieden sind. Als allein erziehender Single können Sie auf Antrag auch in die günstigere Steuerklasse 2 wechseln, sofern mindestens ein Kind in der Wohnung gemeldet ist. Allerdings müssen in diesem Fall die Voraussetzungen für die Steuerklasse I gewährleistet sein.
Die Steuerklasse 6 hingegen wird immer dann angewandt, wenn Sie mehrere Arbeitsverhältnisse haben oder die aktuelle Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber nicht abgegeben wurde.

Als Ehepaar haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, Ihre Steuerklasse frei zu wählen. Sie können hierbei unter anderem aus der Lohnsteuerklasse 4 / Lohnsteuerklasse 4 oder Lohnsteuerklasse 3 / Lohnsteuerklasse 5 wählen. Sofern das Einkommen von Ihnen und Ihrem Partner auf nahezu gleichem Niveau liegt, sollten Sie jeweils die Lohnsteuerklasse 4 wählen. Sie wird für alle Verheirateten angewandt, die nicht dauernd getrennt leben. Voraussetzung ist jedoch, dass beide Partner berufstätig sind.

Vielfach bezieht jedoch einer der Partner ein deutlich geringeres Einkommen als der andere Partner, zum Beispiel weil sich dieser um die Kinder oder den Haushalt kümmert oder aber arbeitslos ist. In diesem Fall kann die Lohnsteuerkombination 3 und 5 sinnvoll sein. So nutzt der Partner mit dem höheren Einkommen die Lohnsteuerklasse 3, da bei dieser Steuerklasse ein nur sehr geringer Steuerabzug erfolgt. Demgegenüber steht jedoch eine sehr hohe Steuerbelastung in Lohnsteuerklasse 5. Dieser hohe Steuerabzug ist hierbei jedoch nur marginal, da das Einkommen ohnehin gering ist.

Welche Lohnsteuer-Kombination Verheiratete wählen sollten, kann jederzeit aufs Neue überprüft werden. Hierzu stehen Lohnsteuer-Rechner im Internet zur Verfügung, die nach Eingabe ihres Einkommens die für Sie ideale Lohnsteuer-Kombination anzeigen. Auch Ihr Steuerberater kann hierzu Auskunft geben. Ein Wechsel der Lohnsteuerklassen ist nachfolgend sowohl zum Jahresanfang als auch unterjährig möglich. Hierzu ist die Lohnsteuerkarte lediglich im Einwohnermeldeamt der Stadt abzugeben, wo die Änderung vorgenommen wird.

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