Erbschaftsteuer in Deutschland

Bevor die heutige Erbschaftsteuer eingeführt wurde, mussten die Menschen im alten Preußen in den vergangenen Jahrhunderten bereits für ihr Erbe zahlen. Damals hießen diese Zahlungen aber noch Totenpfand, Totenzins, Totenzoll und Erbzehnt. Erst um 1873 wurde das erste Gesetz zur Erbschaftssteuer für alle deutschen Länder eingeführt. Das heutige Erbschaftssteuergesetz gibt es seit 1906.

Eine Erbschaftssteuer fällt dann an, wenn der Steuerzahler auf Grund eines Testaments etwas von einem anderen geerbt hat. Hier fallen aber auch Pflichtteile, Geschenke und Verträge darunter, hier zahlt man dann auch einen gewissen Steueranteil auf die Lebensversicherung, die den Angehörigen nach dem Tod des Versicherungsnehmers ausgezahlt wird. Von dieser Steuer werden allerdings bestimmte Freibeträge und gesetzlich steuerfreie Gegenstände abgezogen.

Auch bei der Erbschaftssteuer wird zu einem einheitlichen Prozentsatz gerechnet. Wie hoch dieser für den Erben ist, hängt davon ab, in welchem Verhältnis er verwandt war und der Hohe seines steuerpflichtigen Einkommens. Sie wird von den Landesfinanzämtern erhoben und gehört zu den Landessteuern.

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