Die Einkommensteuer gibt es schon sehr lange. Bereits im 19. Jahrhundert wurde diese zum ersten Mal erhoben. Im Laufe der Jahre führten die deutschen Bundesländer Gesetze zur Einkommenssteuer ein, die jedoch recht große Unterschiede hatten. Erst in den zwanziger Jahren des 20 Jahrhunderts wurde diese durch eine einheitliche Reichseinkommenssteuer ersetzt. Aus dieser Steuer würde später, die Einkommenssteuer, so wie man sie heute kennt.
Bei der Einkommenssteuer zahlt der Steuerzahler Steuern auf sein Einkommen. Hier wird das Einkommen genommen, welches jeder selbst durch eine nicht selbstständige Tätigkeit verdient. Von dieser Geldsumme kann das Finanzamt noch Kosten des Privatmannes abziehen. Dies können Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sein. Das Endergebnis dieser Summe wird dann mit der Einkommenssteuer versteuert.
Die Hohe der Einkommenssteuer wird durch einen genauen Prozentsatz geregelt. Diesen Satz ermittelt das Finanzamt durch eine vorgegebene gesetzliche Formel. Die Finanzbehörden des Landes setzen die jeweilige Einkommenssteuer fest, die das Finanzamt zu berechnen hat. Diese Steuer gehört zu den Gesellschaftssteuern und wird jeweils auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt.