Diese Steuer kann man nicht als eine eigenständige Steuer bezeichnen, da diese als ein eigener Punkt unter die Rubrik der Einkommensteuer fällt. Auf das Geld, welches man aus einem Kapitalvermögen erworben hat, ist die Abgeltungssteuer fällig. Für den Privatmann fällt diese Steuer auch auf den Gewinn an, den dieser aus dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Aktienpapieren und Investmentfonds gewonnen hat. Bis ins Jahre 2002 gab es bei Kapitalgeschäften noch eine Frist für die Veräußerungen vom einem Jahr. Diese Frist wurde seit Festsetzung der Abgeltungssteuer abgeschafft. Deshalb werden Kapitalanlagen von Privatleuten versteuert, ohne dass die jeweilige Laufzeit der Anlage eine Rolle spielt. Diese neue Regel gilt allerdings erst für Anlagen, die nach Januar 2008 abgeschlossen wurden.
Hier wird nur auf die Erträge, die der Privatmann brutto erwirtschaftet hat, eine Steuer erhoben. Wer als Privatmann bei seiner Steuererklärung hier Erträge unter 801 Euro eingetragen hat, braucht hier jedoch keine Steuern bezahlen. Zahlt der Steuerzahler auf seine Kapitalerträge eine Abgeltungssteuer, hat er gegenüber dem Finanzamt seine Steuerschuld abgegolten. Daraus entstand der Name dieser Steuer. Die Einkünfte des Kapitals brauchen durch diese Steuer nicht mehr dem sonst üblichen Steuersatz entsprechen. Ist hier der Steuersatz des Steuerzahlers niedriger, wird der Restbetrag zum höheren Satz zurück erstattet. Nicht nur Topverdiener, sondern auch normale Privatanleger können von dieser Neuerung Profit schlagen. Seit Einführung der Abgeltungssteuer beträgt der höchste Steuersatz 25 Prozent. Alles was über diesem Steuersatz liegt, was auch vom jeweiligen Einkommen abhängig ist, wird jetzt zurück erstattet. Aber auch trotz der neuen Regelung hat jeder Steuerzahler auch weiterhin das Recht auf eine Veranlagungswahl. Wer hier der Auffassung ist, dass seine Gewinne aus dem Kapital einen niedrigeren Steuersatz haben, als die Abgeltungssteuer fordert, der kann seine Einkünfte bei der Erklärung angeben. Hier wird dann geprüft welche Variante günstiger ist, der persönliche Steuersatz oder doch die Abgeltungssteuer.