Die richtige Wahl der Lohnsteuerklassen

Das deutsche Steuersystem kennt insgesamt sechs Steuerklassen. Die Höhe des Steuerabzugs ist je nach Steuerklasse sehr unterschiedlich, weshalb sich eine Überprüfung der eigenen Lohnsteuerklasse durchaus lohnen kann. Allerdings sind mitunter Voraussetzungen für einen Wechsel der Steuerklassen notwendig.

Die Steuerklasse 1 beispielsweise erhalten Sie, wenn Sie als Single, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder verwitwet bzw. geschieden sind. Als allein erziehender Single können Sie auf Antrag auch in die günstigere Steuerklasse 2 wechseln, sofern mindestens ein Kind in der Wohnung gemeldet ist. Allerdings müssen in diesem Fall die Voraussetzungen für die Steuerklasse I gewährleistet sein.
Die Steuerklasse 6 hingegen wird immer dann angewandt, wenn Sie mehrere Arbeitsverhältnisse haben oder die aktuelle Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber nicht abgegeben wurde.

Als Ehepaar haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, Ihre Steuerklasse frei zu wählen. Sie können hierbei unter anderem aus der Lohnsteuerklasse 4 / Lohnsteuerklasse 4 oder Lohnsteuerklasse 3 / Lohnsteuerklasse 5 wählen. Sofern das Einkommen von Ihnen und Ihrem Partner auf nahezu gleichem Niveau liegt, sollten Sie jeweils die Lohnsteuerklasse 4 wählen. Sie wird für alle Verheirateten angewandt, die nicht dauernd getrennt leben. Voraussetzung ist jedoch, dass beide Partner berufstätig sind.

Vielfach bezieht jedoch einer der Partner ein deutlich geringeres Einkommen als der andere Partner, zum Beispiel weil sich dieser um die Kinder oder den Haushalt kümmert oder aber arbeitslos ist. In diesem Fall kann die Lohnsteuerkombination 3 und 5 sinnvoll sein. So nutzt der Partner mit dem höheren Einkommen die Lohnsteuerklasse 3, da bei dieser Steuerklasse ein nur sehr geringer Steuerabzug erfolgt. Demgegenüber steht jedoch eine sehr hohe Steuerbelastung in Lohnsteuerklasse 5. Dieser hohe Steuerabzug ist hierbei jedoch nur marginal, da das Einkommen ohnehin gering ist.

Welche Lohnsteuer-Kombination Verheiratete wählen sollten, kann jederzeit aufs Neue überprüft werden. Hierzu stehen Lohnsteuer-Rechner im Internet zur Verfügung, die nach Eingabe ihres Einkommens die für Sie ideale Lohnsteuer-Kombination anzeigen. Auch Ihr Steuerberater kann hierzu Auskunft geben. Ein Wechsel der Lohnsteuerklassen ist nachfolgend sowohl zum Jahresanfang als auch unterjährig möglich. Hierzu ist die Lohnsteuerkarte lediglich im Einwohnermeldeamt der Stadt abzugeben, wo die Änderung vorgenommen wird.

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Erbschaftssteuer

Bevor die heutige Erbschaftssteuer eingeführt wurde, mussten die Menschen im alten Preußen in den vergangenen Jahrhunderten bereits für ihr Erbe zahlen. Damals hießen diese Zahlungen aber noch Totenpfand, Totenzins, Totenzoll und Erbzehnt. Erst um 1873 wurde das erste Gesetz zur Erbschaftssteuer für alle deutschen Länder eingeführt. Das heutige Erbschaftssteuergesetz gibt es seit 1906.

Eine Erbschaftssteuer fällt dann an, wenn der Steuerzahler auf Grund eines Testaments etwas von einem anderen geerbt hat. Hier fallen aber auch Pflichtteile, Geschenke und Verträge darunter, hier zahlt man dann auch einen gewissen Steueranteil auf die Lebensversicherung, die den Angehörigen nach dem Tod des Versicherungsnehmers ausgezahlt wird. Von dieser Steuer werden allerdings bestimmte Freibeträge und gesetzlich steuerfreie Gegenstände abgezogen.

Auch bei der Erbschaftssteuer wird zu einem einheitlichen Prozentsatz gerechnet. Wie hoch dieser für den Erben ist, hängt davon ab, in welchem Verhältnis er verwandt war und der Hohe seines steuerpflichtigen Einkommens. Sie wird von den Landesfinanzämtern erhoben und gehört zu den Landessteuern.

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Einkommensteuer

Die Einkommensteuer gibt es schon sehr lange. Bereits im 19. Jahrhundert wurde diese zum ersten Mal erhoben. Im Laufe der Jahre führten die deutschen Bundesländer Gesetze zur Einkommenssteuer ein, die jedoch recht große Unterschiede hatten. Erst in den zwanziger Jahren des 20 Jahrhunderts wurde diese durch eine einheitliche Reichseinkommenssteuer ersetzt. Aus dieser Steuer würde später, die Einkommenssteuer, so wie man sie heute kennt.

Bei der Einkommenssteuer zahlt der Steuerzahler Steuern auf sein Einkommen. Hier wird das Einkommen genommen, welches jeder selbst durch eine nicht selbstständige Tätigkeit verdient. Von dieser Geldsumme kann das Finanzamt noch Kosten des Privatmannes abziehen. Dies können Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sein. Das Endergebnis dieser Summe wird dann mit der Einkommenssteuer versteuert.

Die Hohe der Einkommenssteuer wird durch einen genauen Prozentsatz geregelt. Diesen Satz ermittelt das Finanzamt durch eine vorgegebene gesetzliche Formel. Die Finanzbehörden des Landes setzen die jeweilige Einkommenssteuer fest, die das Finanzamt zu berechnen hat. Diese Steuer gehört zu den Gesellschaftssteuern und wird jeweils auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt.

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Abgeltungssteuer

Diese Steuer kann man nicht als eine eigenständige Steuer bezeichnen, da diese als ein eigener Punkt unter die Rubrik der Einkommenssteuer fällt. Auf das Geld, welches man aus einem Kapitalvermögen erworben hat, ist die Abgeltungssteuer fällig. Für den Privatmann fällt diese Steuer auch auf den Gewinn an, den dieser aus dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Aktienpapieren und Investmentfonds gewonnen hat. Bis ins Jahre 2002 gab es bei Kapitalgeschäften noch eine Frist für die Veräußerungen vom einem Jahr. Diese Frist wurde seit Festsetzung der Abgeltungssteuer abgeschafft. Deshalb werden Kapitalanlagen von Privatleuten versteuert, ohne dass die jeweilige Laufzeit der Anlage eine Rolle spielt. Diese neue Regel gilt allerdings erst für Anlagen, die nach Januar 2008 abgeschlossen wurden.

Hier wird nur auf die Erträge, die der Privatmann brutto erwirtschaftet hat, eine Steuer erhoben. Wer als Privatmann bei seiner Steuererklärung hier Erträge unter 801 Euro eingetragen hat, braucht hier jedoch keine Steuern bezahlen. Zahlt der Steuerzahler auf seine Kapitalerträge eine Abgeltungssteuer, hat er gegenüber dem Finanzamt seine Steuerschuld abgegolten. Daraus entstand der Name dieser Steuer. Die Einkünfte des Kapitals brauchen durch diese Steuer nicht mehr dem sonst üblichen Steuersatz entsprechen. Ist hier der Steuersatz des Steuerzahlers niedriger, wird der Restbetrag zum höheren Satz zurück erstattet. Nicht nur Topverdiener, sondern auch normale Privatanleger können von dieser Neuerung Profit schlagen. Seit Einführung der Abgeltungssteuer beträgt der höchste Steuersatz 25 Prozent. Alles was über diesem Steuersatz liegt, was auch vom jeweiligen Einkommen abhängig ist, wird jetzt zurück erstattet. Aber auch trotz der neuen Regelung hat jeder Steuerzahler auch weiterhin das Recht auf eine Veranlagungswahl. Wer hier der Auffassung ist, dass seine Gewinne aus dem Kapital einen niedrigeren Steuersatz haben, als die Abgeltungssteuer fordert, der kann seine Einkünfte bei der Erklärung angeben. Hier wird dann geprüft welche Variante günstiger ist, der persönliche Steuersatz oder doch die Abgeltungssteuer.

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Steuern in Deutschland

Unter Steuern kann man redensartlich das Geld verstehen, was man für eine bestimmte Sache bezahlt, ohne das man etwas dafür wieder bekommt. Je nach Art der Steuer gehen die Gelder dann an den Bund, die Länder oder aber auch an die Gemeinden. Diese verwenden das Geld meist dazu, um es in Arbeiten zur Infrastruktur zu stecken oder andere notwendige Ausgaben damit zu finanzieren. Es gibt Steuern, die nur bestimmte Personengruppen, wie etwa Unternehmen oder Hersteller von Waren, zahlen müssen. Es gibt aber auch Steuern, die jeder private Steuerzahler für bestimmte Sachen zahlen muss. Da die Einnahmen der Steuern unter dem Bund, den Ländern und den Gemeinden aufgeteilt werden, gibt es auch Steuern die jeweils nur vom Bund, von den Ländern oder von der Gemeinde erhoben werden. Damit ein Staat wirtschaftlich in der Lage ist, zu existieren, sind die Steuern und Abgaben die jeder Staat seinen Bewohnern auferlegt, eine der wichtigsten Finanzquellen. In Deutschland gibt es heute eine ganze Menge unterschiedliche Steuern. Damit man diese besser auseinander halten kann, ist jede Steuer einer bestimmten Gruppe zugeordnet.

Die erste Gruppe der Steuern gehört zur Volkswirtschaft. Hier fallen vor allem folgende Steuern darunter:

  • Verkehrssteuern, hier gibt es z. B. die Umsatzsteuer, Grunderwerbssteuer und Versicherungsteuer.
  • Verbrauchssteuern, dazu zählen z. B. Mineralölsteuer, Stromsteuer und Tabaksteuer.
  • Besitzsteuern, diese Steuern werden zudem auch in zwei Arten unterteilt. Es gibt zum einen die Ertragssteuern, wozu die Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer zählt. Zum anderen gibt es hier die Substanzsteuern, zu denen z. B. Grundsteuer und Vermögenssteuer zählen.

In der zweiten Gruppe werden die Steuern nach ihrer Steuerart unterteilt. Hier fallen die folgenden Steuern darunter:

  • Umweltsteuern, wie der Name sagt, alle Steuern, die mit Umwelt zu tun haben, so z. B. Stromsteuer und Mineralölsteuer.
  • Aufwandsteuern, hier fallen z. B. Jagdsteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer darunter.
  • Verbrauchssteuern, für die Dinge die man verbraucht. Dazu zählen Getränkesteuern, Tabaksteuer und Stromsteuer.

Die letzte Gruppe der Steuern geht nach Verwaltungs- und Ertragshoheit. Hier erheben der Bund, die Länder und die Gemeinden die Steuer.

Zum Bund gehören die Branntweinsteuer, Kaffeesteuer, Mineralölsteuer, Schaumweinsteuer und die Tabaksteuer sowie die Zölle.

Das Finanzamt kümmert sich um die Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer.

Die einzelnen Länder sind für die Erbschaftssteuer, Grunderwerbssteuer, Kfz-Steuer und Rennwettsteuer und Lotteriesteuer zuständig.

Und die Gemeinden erheben die Gewerbesteuer und die Grundsteuer.

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